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EuG · T-315/05

27.08.2008 · ECLI:EU:T:2008:300

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EuG · T-315/05 · 27.08.2008 · ECLI:EU:T:2008:300

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2005) 592 final der Kommission vom 16. März 2005, keine Einwände gegen die von den niederländischen Behörden angemeldete Beihilfe N 372/2003 im Bereich der Blumenzucht zu erheben Tenor Tenor 1. Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen. 2. Die Adomex International BV trägt die Kosten.