Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) über die Eintragung des Wortzeichens ULTIMATE FIGHTING als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Modelle und Muster) (HABM) vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) wird aufgehoben.
2. Das HABM trägt die Kosten.