EuG · T-379/05 · 02.04.2009 · ECLI:EU:T:2009:99
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) über die Eintragung des Wortzeichens ULTIMATE FIGHTING als Gemeinschaftsmarke Angaben zur Rechtssache >lt>1 Tenor Tenor 1. Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Modelle und Muster) (HABM) vom 8. August 2005 (Sache R 24/2005‑1) wird aufgehoben. 2. Das HABM trägt die Kosten.
