Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 4. August 2004 (Sache R 771/1999 2) über die Eintragung einer aus der Darstellung einer rechteckigen Tablette bestehenden Bildmarke
Angaben zur Rechtssache:
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.