Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 20. Juli 2004 (R 175/2004-1), mit der die Anmeldung einer Bildmarke in der Form eines länglichen Umrisses mit dreieckigem Ende als Gemeinschaftsmarke zurückgewiesen wurde
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten.