Volltext

Urteil des Gerichts erster Instanz (Siebte Kammer) vom 4. März 2009. – Tirrenia di Navigazione SpA (T-265/04), Caremar SpA und andere (T-292/04) und Navigazione Libera del Golfo SpA (T-504/04) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62004TJ0265 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) (ABl. 2005, L 53, S. 29)

Tenor

Tenor

1. In den Rechtssachen T‑265/04 und T‑292/04 wird die Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) für nichtig erklärt.

2. In der Rechtssache T‑504/04 ist die Klage gegenstandslos geworden.

3. In der Rechtssache T‑265/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tirrenia di Navigazione SpA.

4. In der Rechtssache T‑292/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Caremar SpA, der Siremar SpA, der Saremar SpA und der Toremar SpA.

5. In der Rechtssache T‑504/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Navigazione Libera del Golfo SpA.

6. In der Rechtssache T‑504/04 tragen die Italienische Republik und Caremar ihre eigenen Kosten.