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EuG · T-265/04

04.03.2009 · ECLI:EU:T:2009:48

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EuG · T-265/04 · 04.03.2009 · ECLI:EU:T:2009:48

Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Klagen auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) (ABl. 2005, L 53, S. 29) Tenor Tenor 1. In den Rechtssachen T‑265/04 und T‑292/04 wird die Entscheidung 2005/163/EG der Kommission vom 16. März 2004 über eine staatliche Beihilfe Italiens zugunsten der Seeverkehrsgesellschaften Adriatica, Caremar, Siremar, Saremar und Toremar (Tirrenia-Gruppe) für nichtig erklärt. 2. In der Rechtssache T‑504/04 ist die Klage gegenstandslos geworden. 3. In der Rechtssache T‑265/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Tirrenia di Navigazione SpA. 4. In der Rechtssache T‑292/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Caremar SpA, der Siremar SpA, der Saremar SpA und der Toremar SpA. 5. In der Rechtssache T‑504/04 trägt die Kommission neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Navigazione Libera del Golfo SpA. 6. In der Rechtssache T‑504/04 tragen die Italienische Republik und Caremar ihre eigenen Kosten.