Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 6. April 2004 (Sache R 469/2003‑4) betreffend die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in der Form eines elektronischen Feuerzeugs als Gemeinschaftsmarke
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten.