Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 5. November 2003 (Sache R 490/2003-2) über die Eintragung einer dreidimensionalen Marke in Form einer Limonadenflasche
Angaben zur Rechtssache
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Tenor
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.