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Beschluss des Gerichts Erster Instanz (Vierte Kammer) vom 18. September 2006. – Wirtschaftskammer Kärnten und best connect Ampere Strompool GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 62003TO0350 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Verfahrensgegenstand
Tenor

Verfahrensgegenstand

Gegenstand

Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 – Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 91)

Tenor

Tenor

1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste.

3. Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.