Verfahrensgegenstand
Gegenstand
Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 – Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 91)
Tenor
Tenor
1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen.
2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste.
3. Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.