EuG · T-350/03 · 18.09.2006 · ECLI:EU:T:2006:257
Verfahrensgegenstand Tenor Verfahrensgegenstand Gegenstand Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/271/EG der Kommission vom 11. Juni 2003 über die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.2947 – Verbund/EnergieAllianz) (ABl. 2004, L 92, S. 91) Tenor Tenor 1. Die Klage wird als unzulässig zurückgewiesen. 2. Die Klägerinnen tragen ihre eigenen Kosten und gesamtschuldnerisch die Kosten der Kommission sowie der Streithelferinnen Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG, EVN AG, Wien Energie GmbH, Energie AG Oberösterreich, Burgenländische Elektrizitätswirtschafts-AG und Linz AG für Energie, Telekommunikation, Verkehr und Kommunale Dienste. 3. Die Streithelferin Ampere AG trägt ihre eigenen Kosten.
