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Urteil des Gerichtshofes vom 10. Dezember 1991. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

CELEX: 61991CJ0019 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Mai 1988 ergaben.

2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.