Tenor
1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Mai 1988 ergaben.
2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.