EuGH · C-19/91 · 10.12.1991 · ECLI:EU:C:1991:471
Tenor Tenor 1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 171 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die Maßnahmen ergriffen hat, die sich aus dem Urteil des Gerichtshofes vom 24. Mai 1988 ergaben. 2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
