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Urteil des Gerichtshofes vom 19. Februar 1991. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

CELEX: 61989CJ0375 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 9. April 1987 erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat.

2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.