EuGH · C-375/89 · 19.02.1991 · ECLI:EU:C:1991:61
Tenor Tenor 1) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus Artikel 5 EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht die zur Durchführung des Urteils des Gerichtshofes vom 9. April 1987 erforderlichen Maßnahmen ergriffen hat. 2) Das Königreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens.
