Tenor
1 ) Das Königreich Belgien hat dadurch gegen seine Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, daß es nicht innerhalb der gesetzten Frist alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hat, um der Richtlinie 84/450 des Rates vom 10 . September 1984 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung nachzukommen .
2 ) DasKönigreich Belgien trägt die Kosten des Verfahrens .