Volltext

Urteil des Gerichtshofes vom 3. Juli 1990. – Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland.

CELEX: 61988CJ0288 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 . Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2 . April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erforderlichen Maßnahmen getroffen hat .

2 . Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens .