EuGH · C-288/88 · 03.07.1990 · ECLI:EU:C:1990:273
Tenor Tenor 1 . Die Bundesrepublik Deutschland hat gegen ihre Verpflichtungen aus dem EWG-Vertrag verstossen, indem sie nicht alle zur Umsetzung der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2 . April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten erforderlichen Maßnahmen getroffen hat . 2 . Die Bundesrepublik Deutschland trägt die Kosten des Verfahrens .
