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Urteil des Gerichtshofs vom 27. April 1989. – Turner gegen Europäische Kommission.

CELEX: 61988CJ0192 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die gegenüber dem ersten Klageantrag in der Rechtssache 192/88 erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen .

2 ) Hinsichtlich des zweiten Klageantrags wird die Klage in der Rechtssache 192/88 für unzulässig erklärt .

3 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten .