Tenor
1 ) Die gegenüber dem ersten Klageantrag in der Rechtssache 192/88 erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen .
2 ) Hinsichtlich des zweiten Klageantrags wird die Klage in der Rechtssache 192/88 für unzulässig erklärt .
3 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten .