EuGH · C-192/88 · 27.04.1989 · ECLI:EU:C:1989:181
Tenor Tenor 1 ) Die gegenüber dem ersten Klageantrag in der Rechtssache 192/88 erhobene Einrede der Unzulässigkeit wird zurückgewiesen . 2 ) Hinsichtlich des zweiten Klageantrags wird die Klage in der Rechtssache 192/88 für unzulässig erklärt . 3 ) Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten .
