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Urteil des Gerichtshofes (Sechste Kammer) vom 11. Januar 1990. – Sandoz prodotti farmaceutici SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61987CJ0277 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die gegendie Klägerin in Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 13 . Juli 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag festgesetzte Geldbusse wird auf 500 000 ECU herabgesetzt .

2 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen .

3 ) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens .