EuGH · C-277/87 · 11.01.1990 · ECLI:EU:C:1990:6
Tenor Tenor 1 ) Die gegendie Klägerin in Artikel 3 der Entscheidung der Kommission vom 13 . Juli 1987 betreffend ein Verfahren nach Artikel 85 EWG-Vertrag festgesetzte Geldbusse wird auf 500 000 ECU herabgesetzt . 2 ) Im übrigen wird die Klage abgewiesen . 3 ) Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens .
