Tenor
1 ) Die Verordnung Nr . 2096/87 des Rates vom 13 . Juli 1987 über die vorübergehende Verwendung von Behältern wird für nichtig erklärt .
2 ) Die Wirkungen dieser Verordnung bleiben bis zu dem Zeitpunkt aufrechterhalten, zu dem die Maßnahmen in Kraft getreten sind, die der Rat zur Durchführung dieses Urteils zu treffen hat .
3 ) Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens .