EuGH · C-275/87 · 02.02.1989 · ECLI:EU:C:1989:52
Tenor Tenor 1 ) Die Verordnung Nr . 2096/87 des Rates vom 13 . Juli 1987 über die vorübergehende Verwendung von Behältern wird für nichtig erklärt . 2 ) Die Wirkungen dieser Verordnung bleiben bis zu dem Zeitpunkt aufrechterhalten, zu dem die Maßnahmen in Kraft getreten sind, die der Rat zur Durchführung dieses Urteils zu treffen hat . 3 ) Der Rat trägt die Kosten des Verfahrens .
