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Urteil des Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 11. Juli 1990. – Electroimpex u. a. gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften.

CELEX: 61987CJ0157 · DE · EUR-Lex / CELLAR

Tenor

Tenor

1 ) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie von der Firma Elprom-Parma erhoben wurde .

2 ) Im übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen .

3 ) Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers gesamtschuldnerisch .