EuGH · C-157/87 · 11.07.1990 · ECLI:EU:C:1990:297
Tenor Tenor 1 ) Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie von der Firma Elprom-Parma erhoben wurde . 2 ) Im übrigen wird die Klage als unbegründet abgewiesen . 3 ) Die Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Streithelfers gesamtschuldnerisch .
