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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 66/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 6 Abs. 4 der Burgenländischen Gemeindeordnung 2003 - Bgld. GemO 2003, LGBl. Nr. 55/2003, in der Fassung des Landesverfassungsgesetzes LGBl. Nr. 5/2021, wird verordnet:

Mit dem Grenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland, LGBl. Nr. 66/2020, sind dem Land Burgenland neue Gebietsteile zugefallen.

Die dem Land Burgenland durch das Grenzbereinigungsgesetz Steiermark-Burgenland, LGBl. Nr. 66/2020, zugefallenen Gebietsteile werden der Gemeinde Burgauberg-Neudauberg zugewiesen.

Die Verordnung LGBl. Nr. 66/2021 tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.