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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 47/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Der Landtag hat - in Ausführung des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019, - beschlossen:

Unbeschadet der sonstigen Zuständigkeiten der Bildungsdirektion wird dieser die Zuständigkeit im Bereich des Vollzuges des Bildungsinvestitionsgesetzes, BGBl. I Nr. 8/2017, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 87/2019, im Zuständigkeitsbereich des Landes Burgenland, übertragen.

Inwieweit Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Vollziehung des Dienst- und Personalvertretungsrechts der Lehrer für öffentliche Pflichtschulen auf andere Organe übertragen werden, ergibt sich aus § 6 des Burgenländischen Landeslehrerinnen und -lehrer Diensthoheitsgesetzes 1995 - Bgld. LDHG, LGBl. Nr. 62/1995, in der jeweils geltenden Fassung.

Das Gesetz LGBl. Nr. 47/2020 tritt mit 1. September 2019 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.