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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Weitere Informationen und Metadaten

Stammfassung: LGBl.Nr. 75/2020

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 7 Abs. 2 COVID-19-Maßnahmengesetz - COVID-19-MG, BGBl. I Nr. 12/2020, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2020, sowie § 15 in Verbindung mit § 43 Abs. 4a und § 43a Abs. 2 Epidemiegesetz 1950, BGBl. Nr. 186/1950, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 104/2020, wird verordnet:

Aufhebung

Die Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 23. Oktober 2020, über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 im Burgenland, LGBl. Nr. 67/2020, wird aufgehoben.

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 2. November 2020 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.