Hinterlegung
§ 9. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt, die beim Bundeskanzleramt hinterlegt wird. Dieses wird allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung übermitteln.
Geschehen in Graz am 27. Juni 1985.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Hinterlegung
§ 9. Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt, die beim Bundeskanzleramt hinterlegt wird. Dieses wird allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung übermitteln.
Geschehen in Graz am 27. Juni 1985.