Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ARTIKEL VII

FINANZIERUNG

1. Kosten

NASA und ESRO tragen die vollen Kosten, die zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten aus diesem Zusammenarbeits-Programm erwachsen. Dies beinhaltet Reise- und Unterhaltskosten des eigenen Personals und Transportkosten der im jeweiligen Verantwortungsbereich liegenden Anlagen.

2. Verfügbarkeit der Geldmittel

Die Verpflichtungen der NASA und der ESRO im Rahmen dieses Zusammenarbeits-Programms gelten vorbehaltlich ihrer jeweiligen Finanzierungsverfahren.

3. Grundsatz zur Preiserstellung

Keiner der Partner wird versuchen, staatliche Forschungs- und Entwicklungskosten wieder einzubringen, die bei der Entwicklung von Teilen entstanden sind, die im Zusammenhang mit dem Zusammenarbeits-Programm von der anderen Seite erworben wurden.