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Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl.Nr. 24/1967

Gemäß § 11 Abs. 3 des Bgld. Heilvorkommen- und Kurortegesetzes 1963, LGBl. Nr. 15, wird kundgemacht, daß die Bgld. Landesregierung mit Bescheid vom 17. Juli 1967 die Anerkennung der auf der Parz. Nr. 198 der KG. Sulz bei Güssing erschlossenen Vita-Quelle I als Heilquelle gemäß § 11 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit § 3 Z 1 leg. cit. zurückgenommen hat.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.