Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland, LGBl. Nr. 13/2021, wird aufgehoben.
Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS
Stammfassung: LGBl.Nr. 7/2026
Auf Grund des § 10 Abs. 1 Burgenländisches Tourismusgesetzes 2021 - Bgld. TG 2021, LGBl. Nr. 6/2021, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
Aufhebung
Die Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 16. März 2021 über die Zuordnung der Gemeinden zum Tourismusverband Nordburgenland, LGBl. Nr. 13/2021, wird aufgehoben.
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2026 in Kraft.
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.