Einstweilige Verfügungen
. Zur Sicherung der Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung können einstweilige Verfügungen auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 381 EO erlassen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Historische Fassung vom 01.02.2013 – nicht die heutige Gesamtfassung.
Heutige Fassung öffnenEinstweilige Verfügungen
. Zur Sicherung der Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung können einstweilige Verfügungen auch ohne Vorliegen der Voraussetzungen des § 381 EO erlassen werden.