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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. II Nr. 408/2006

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 (AlVG), BGBl. Nr. 609, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 131/2006, wird verordnet:

. Der Zugang zum Übergangsgeld gemäß § 39a Abs. 7 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977 wird auch Personen, die das frühestmögliche Anfallsalter für die vorzeitige Alterspension gemäß in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2001 spätestens in den Jahren 2007 bis 2009 erfüllen, ermöglicht.

. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. II Nr. 408/2006 · Stammfassung

Fassungen ab: 01.01.2007

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2

BGBl. II Nr. 408/2006

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