Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs

. Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs kann begehrt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat.