Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs
. Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs kann begehrt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs
. Die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Schiedsspruchs kann begehrt werden, wenn der Antragsteller ein rechtliches Interesse daran hat.