Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. In Ehesachen () sind Personen, die sonst wegen ihrer Minderjährigkeit nur beschränkt geschäftsfähig sind, fähig, selbständig vor Gericht als Partei zu handeln.

Beachte: Ist anzuwenden, wenn der verfahrenseinleitende Schriftsatz nach dem 31. Juli 2018 bei Gericht eingebracht wurde (vgl. Art. 28 § 3, BGBl. I Nr. 58/2018).