Mediationsvergleich
. Über den Inhalt der in einem Mediationsverfahren über eine Zivilsache erzielten schriftlichen Vereinbarung kann vor jedem Bezirksgericht ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.
Beachte: Ist auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 abgeschlossen werden (vgl. ÜR Art. V, BGBl. I Nr. 21/2011).
