Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Mediationsvergleich

. Über den Inhalt der in einem Mediationsverfahren über eine Zivilsache erzielten schriftlichen Vereinbarung kann vor jedem Bezirksgericht ein gerichtlicher Vergleich geschlossen werden.

Beachte: Ist auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach dem 30. April 2011 abgeschlossen werden (vgl. ÜR Art. V, BGBl. I Nr. 21/2011).