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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Historische Fassung vom 31.12.2009 – nicht die heutige Gesamtfassung.

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. Zur außergerichtlichen Streitbeilegung in nachbarrechtlichen Streitigkeiten nach § 364 Abs. 3 ABGB wird Verfahrenshilfe für den Antrag nach gewährt. Diese umfasst die Begünstigungen nach und 5.