Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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ANHANG II

Kriterien für die Überwachung von Antibiotikaresistenzen gemäß

A. Allgemeine Kriterien

Das System der Überwachung von Antibiotikaresistenzen gemäß hat folgende Mindestinformationen zu liefern:

1. die überwachten Tierarten;

2. die überwachten Bakteriengattungen und/oder Bakterienstämme;

3. das angewandte Probenahmeverfahren;

4. die überwachten antimikrobiell wirkenden Stoffe;

5. die zum Resistenznachweis angewandten Labormethoden;

6. die zum Nachweis von Mikrobenisolaten angewandten Labormethoden;

7. die zur Datenerfassung angewandten Methoden.

B. Besondere Kriterien

In das Überwachungssystem sind zumindest folgende Mikroorganismen in repräsentativer Anzahl von Isolaten miteinzubeziehen:

1. Salmonella spp.,

2. Campylobacter jejuni und

3. Campylobacter coli

von Rindern, Schweinen und Geflügel sowie aus diesen Tieren gewonnene Lebensmittel.