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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 486/1977

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben die Türkei am 10. Oktober 1974 und die Deutsche Demokratische Republik am 15. März 1977 ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 231/1973), hinterlegt.

Anläßlich der Hinterlegung ihrer Beitrittsurkunde hat die Deutsche Demokratische Republik den im Art. 12 Abs. 1 des Übereinkommens vorgesehenen Vorbehalt erklärt.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 486/1977 · Stammfassung

Fassungen ab: 28.09.1977

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 486/1977

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