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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 217/1970

Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen sind folgende weitere Staaten dem Europäischen Abkommen über die Zollbehandlung von Paletten, die im internationalen Verkehr verwendet werden (BGBl. Nr. 20/1964, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 233/1967), beigetreten:

Datum der Hinterlegung

Staaten: der Beitrittsurkunde:

Portugal 15. Jänner 1968

Polen 4. September 1969

Australien 1. Oktober 1969

Anläßlich des Beitrittes erklärte Polen folgenden Vorbehalt:

„Die Polnische Volksrepublik betrachtet sich durch die Bestimmungen des Artikels 11 Absätze 2 und 3 des Abkommens nicht als gebunden.''

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 217/1970 · Stammfassung

Fassungen ab: 25.07.1970

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 217/1970

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