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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 353/1994

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten erklärt, sich auch weiterhin an das Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 178/1975) gebunden zu erachten:

Antigua und Barbuda am 25. Oktober 1988

Salomonen am 3. September 1981

Slowakei mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993

Slowenien mit Wirksamkeit vom

25. Juni 1991

Tschechische Republik mit Wirksamkeit vom

1. Jänner 1993

Die Slowakei und die Tschechische Republik haben den von der

ehemaligen Tschechoslowakei abgegebenen Vorbehalt *1) erneuert.

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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 101/1964

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 353/1994 · Stammfassung

Fassungen ab: 11.05.1994

Erfasste Bestimmungen: Art. 1

BGBl. Nr. 353/1994

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