Nach Mitteilung des Generalsekretariates der Vereinten Nationen haben Australien am 6. Jänner 1967 und Irland am 7. Juli 1967 ihre Beitrittsurkunden zum Zollabkommen über Behälter (BGBl. Nr. 22/1958, letzte Kundmachung über den Geltungsbereich BGBl. Nr. 281/1966) hinterlegt.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. Nr. 58/1968
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. Nr. 58/1968 · Stammfassung
Fassungen ab: 17.02.1968
Erfasste Bestimmungen: Art. 1
BGBl. Nr. 58/1968 ↗
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