Artikel VI.
Die gegenwärtige Vereinbarung tritt am heutigen Tage in Kraft. Wien, 10. November 1921.
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Artikel VI.
Die gegenwärtige Vereinbarung tritt am heutigen Tage in Kraft. Wien, 10. November 1921.
Dieses Übereinkommen wird hiemit verlautbart.