Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel III.

Im Jänner und Juli jedes Jahres werden die erwähnten Zivilstandesurkunden, welche im Laufe des vorangegangenen Halbjahres ausgeliefert wurden, zwischen den beiderseitigen Regierungen im diplomatischen Wege ausgetauscht werden.