Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anlage 8

(Anm.: Das Vorprüfungszeugnis ist als PDF dokumentiert.

Z 9 und 10 der Novelle BGBl. II Nr. 78/2018 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:

„9. In den Anlagen 2, 5, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14 und 15 wird jeweils die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.

10. In Anlage 8 wird die Wendung „Prüfer/Prüferin“ durch die Wendung „Prüfer/Prüferin/Prüferinnen“ ersetzt.“.)