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Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl. Nr. 31/2021

Präambel/Promulgationsklausel

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 73 Abs. 5 der NÖ Jagdverordnung, LGBl. 6500/1 in der Fassung LGBl. Nr. 22/2021:

Der Zeitpunkt der Verfügbarkeit der Jagdkarten im Scheckkartenformat nach § 73 Abs. 5 der NÖ Jagdverordnung (NÖ JVO), LGBl. 6500/1 in der Fassung LGBl. Nr. 22/2021, ist der 3. Mai 2021.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.