. Der Bund zeichnet bei der Afrikanischen Entwicklungsbank im Rahmen der fünften allgemeinen Kapitalerhöhung einen Höchstbetrag von 3 780 zusätzlichen Kapitalanteilen in Höhe von je 10 000 Rechnungseinheiten.
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Weitere Informationen und Metadaten
Stammfassung: BGBl. I Nr. 69/1999
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.
Änderungen & Kundmachungen
Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.
BGBl. I Nr. 69/1999 · Stammfassung
Fassungen ab: 01.05.1999
Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2
BGBl. I Nr. 69/1999 ↗
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