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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 48/1961

. Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38, wird das in der Anlage abgebildete Zeichen der Internationalen Atomenergiebehörde von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen.

. Diese Verordnung tritt drei Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Anlage

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 48/1961 · Stammfassung

Fassungen ab: 10.06.1961

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, Anl. 1

BGBl. Nr. 48/1961

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